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Das Kleingedruckte:
Geschäftsbestimmungen für die Unterkunftsvermietung nach den Bestimmungen des BGB bzw. DEHOGA
Sie haben eine Unterkunft gebucht. Jetzt muss die Reservierung leider abgesagt werden! Kann diese Reservierung einfach so rückgängig gemacht werden??? Wie immer im Leben geht es auch bei der Zimmerreservierung nicht ohne rechtliche Regelung. Unterkunftsvermietung/ - Reservierung beruhen auf den Bestimmungen des befristeten Mietvertrages (BGB §§) und sind verbindlich. Zusätzlich sind die in ständiger Rechtsprechung bestätigten Richtwerte des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) zu beachten.
Ein Beherbergungsvertrag kann zustande kommen:• mündlich (persönlich beim Vermieter) • femmündlich (telefonisch beim Vermieter) • schriftlich (per Brief, Fax, Email, usw. beim )
Der Vertrag kann nicht einseitig, d.h. ohne Zustimmung des anderen Vertragspartners gelöst werden. Dabei ist nicht entscheidend, wie der Beherbergungsvertrag zustande gekommen ist. Generell gilt, wenn keine Vereinbarung getroffen wurde:
Bei Vertragsbruch durch: a) den Vermieter: gleichwertiges Ersatzquartier dem Gast nachweisen und gegebenenfalls den Schaden tragen. Bei Mängeln an der vereinbarten Unterkunft umgehende Reparatur oder angemessene Minderung des Mietpreises.
b) den Mieter/ Gast: den vereinbarten Mietpreis abzüglich der ersparten Aufwendungen an den Vermieter für die gesamte Mietdauer zu bezahlen, falls eine anderweitige Vermietung nicht möglich war.
Dies ist kein Schadensersatzanspruch, sondern ein Anspruch auf Erfüllung des Vertrages.
Die Richtwerte für die ersparten Aufwendungen liegen, je nach gebuchter Unterkunft, bei: zu zahlen - Ersparnis Appartement/ Ferienwohnung 90% - 10%, Unterkunft mit Frühstück 80% - 20%,
Für den Erfüllungsanspruch kommt es rechtlich nicht darauf an: • aus welchen Gründen die reservierte Unterkunft nicht in Anspruch genommen wird, • zu welchem Zeitpunkt die Reservierung rückgängig gemacht wird, • Begründung: Da es keinen einseitigen Rücktritt vom Vertrag gibt, ist der Zeitpunkt der Stornierung unerheblich.
Um unvorhersehbaren Ereignissen vorzubeugen, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
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